Gemeinderat 06.10.2021 – TOP 12 Neufassung der Friedhofssatzung und Neukalkulation der Friedhofsgebühren

Stellungnahme von Claudia Manke

zu TOP 12 Friedhofsatzung

In Memento schreibt Mascha Kaléko: “ Den eignen Tod, den stirbt man nur, doch mit dem Tod der andern muss man leben.“ Zitatende … Man muss ihn aber auch organisieren und bezahlen.

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Krempel,

erstmal vielen Dank für die Neufassung der Friedhofssatzung und die Neukalkulation der Friedhofsgebühren.

Zu Beginn möchte ich nochmals auf den formalen Fehler in der Friedhofsatzung hinweisen, wie ich bereits im AUT erwähnt habe, liegt der Bruchsaler Friedhof seit über 12 Jahren an der Friedhofstraße und nicht an der Hochstraße.

Wie bei vielen Dingen erleben wir auch in der Friedhofs-und Bestattungskultur eine ständige Veränderung, denen wir uns stellen müssen.

Die Stadt Bruchsal hat die Hoheitsaufgabe die Infrastrukturen auf den Bruchsaler Friedhöfen herzustellen, sicherzustellen und auf Dauer zu gewährleisten.

Dass die Erhaltung und die Pflege der Infrastrukturen mit Kosten verbunden ist und uns teilweise mit massiven Kostensteigerungen konfrontiert verdeutlicht uns die heutige Sitzungsvorlage.

Um den Veränderungen und den Kosten gerecht werden zu können, benötigen wir gute Rahmenbedingungen für die Stadt Bruchsal, die Friedhofsverwaltung aber auch für die Hinterbliebenen.

In der neuen Gebührenkalkulation soll es in Zukunft eine Grundpauschale geben mit der Option diverse Dienstleistungen hinzuzukaufen, welche sowieso unabdingbar sind.

Der Grund hierfür sind unter anderem die Erfahrungswerte der Friedhofsverwaltung aus den letzten Jahren. Diverse Leistungen wurden von den Hinterbliebenen aus der Gebührenpauschale storniert, weil die Dienstleistungen bereits bei Fremdanbietern gekauft wurden. Weil unter anderem deshalb die Einnahmen wegbrechen sind die Folgen daraus, dass die Stadt Bruchsal, geringe bis keine Kostendeckung der Leistungen hat.

Somit werden wir ständig gezwungen, die Kosten anzupassen.

Die CDU-Fraktion stimmt der Grundphilosopie der Vorlage zu und stellt folgenden Antrag:

Antrag zum Gebührenverzeichnis Anlage 5 Punkt 3

Die Kosten für die Benutzung der Aussegnungshalle sind inclusive Kühlung und inclusive Aufbahrung, zu einem fixen Pauschalbetrag, ohne Abzug nicht Inanspruchnahme einzelner Leistungen.

Begründung:

Die in der Vergangenheit nichtgenutzten vorgehaltenen Infrastrukturen wie die Kühlzelle werden durch die Umstellung des Gebührenkataloges auch in Zukunft keinen Aufschwung erhalten, weil die Fremdanbieter die Infrastrukturen nicht nutzen werden, da sie inzwischen eigenen Kühlung ihrer Kunden anbieten, zu einer günstigeren Pauschale. Die städtische Kühlung wird noch weniger genutzt werden – es findet fast keine Refinanzierung statt. (Deckungsbeitrag)

Die Stadt Bruchsal muss sich nicht unter dem Wert verkaufen. Die Trauernden erhalten mit einem festen Pauschalbetrag weit mehr als die im Antrag genannten Leistungen, wie:

⁃ einen kostenlosen Aushang

⁃ Qualifizierte Beratung bei der Friedhofsverwaltung

⁃ Führung über den Friedhof bei der Auswahl der Grabstätte

⁃ Kontaktaufnahme mit dem Pfarrer oder Trauredner

⁃ Vorsorgeberatung

⁃ usw.

Somit haben die Angehörigen, gerade in der Zeit der Trauer, -einer sehr schwierigen Zeit-, einen klaren Überblick über die Kosten und Leistungen, was wiederum zu einer höheren Transparenz führt. Die Nutzung der Dienstleistungen wird wieder wahrgenommen, die Kosten werden gerechter verteilt. Es ist wichtig, auch in der Zukunft einen bezahlbaren Abschied zu ermöglichen.

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